Die Insolvenzlaufzeit wurde auf 3 Jahre verkürzt!

Für alle ab dem 01.10.2020 eingereichte Insolvenzanträge beträgt die Insolvenzlaufzeit bzw. die Dauer der Restschuldbefreiung nur noch 3 Jahre, und das ohne weitere Bedingungen wie z.B. einer Mindestbefriedigungsquote oder Zahlung von Verfahrenskosten. Sie haben hierzu Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach!

§ 305 Inso-Verordnung

Wir, die Schuldnerhilfe 24 Rhein / Neckar empfehlen die Rechtsanwaltskanzlei:

Anwaltskanzlei Körner
Walter-Oehmichen-Str. 14
68519, Viernheim

(Selbstverständlich können sie auch einen anderen Rechtsbeistand konsultieren)

Die Eignung, eine Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 Inso auszustellen, ergibt sich aus der Tätigkeit des RA, die Anwaltskanzlei Körner ist berechtigt über einen Beratungshilfeschein ihr Honorar abzurechnen.