Die Insolvenzlaufzeit wurde auf 3 Jahre verkürzt!

Für alle ab dem 01.10.2020 eingereichte Insolvenzanträge beträgt die Insolvenzlaufzeit bzw. die Dauer der Restschuldbefreiung nur noch 3 Jahre, und das ohne weitere Bedingungen wie z.B. einer Mindestbefriedigungsquote oder Zahlung von Verfahrenskosten. Sie haben hierzu Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach!

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